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   SG Darmstadt, 04.12.2015 - S 17 SO 211/15 ER   

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SG Darmstadt, 04.12.2015 - S 17 SO 211/15 ER (https://dejure.org/2015,39700)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 04.12.2015 - S 17 SO 211/15 ER (https://dejure.org/2015,39700)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 04. Dezember 2015 - S 17 SO 211/15 ER (https://dejure.org/2015,39700)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus SG Darmstadt, 04.12.2015 - S 17 SO 211/15
    Insbesondere bei Ansprüchen, die darauf gerichtet sind, als Ausfluss der grundrechtlich geschützten Menschenwürde das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern (vgl. Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip) ist ein nur möglicherweise bestehender Anordnungsanspruch, vor allem wenn er eine für die soziokulturelle Teilhabe unverzichtbare Leistungshöhe erreicht und für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum zu gewähren ist, in der Regel vorläufig zu befriedigen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage im Eilverfahren nicht vollständig klären lässt (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.5.2005, Az. 1 BvR 569/05; Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 14.07.2011, Az. L 7 AS 107/11 B ER).

    Denn im Rahmen der gebotenen Folgeabwägung hat dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (vgl. Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 14.7.2011, Az. L 7 AS 107/11 B ER).

    Die einstweilige Anordnung war zeitlich zu beschränken, und zwar auf die Zeit ab Antragseingang beim Sozialgericht Darmstadt am 1.12.2015 bis zum 29.2.2016, weil im einstweiligen Rechtsschutz nur eine gegenwärtige dringliche Notlage beseitigt werden soll (vgl. Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 14.07.2011 - L 7 AS 107/11 B ER).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus SG Darmstadt, 04.12.2015 - S 17 SO 211/15
    Insoweit verweist das Gericht auf die zutreffenden und überzeugenden Ausführungen in der Pressemitteilung des Bundessozialgerichts vom 3.12.2015 zu dem Az. B 4 AS 44/15 R, in der es wörtlich heißt:.

    Auch hier verweist das Gericht auf die überzeugenden Ausführungen des Bundessozialgerichts in der Pressemitteilung vom 3.12.2015 zu dem Verfahren mit dem Az. B 4 AS 44/15 R, in der es wörtlich heißt:.

    Im vorliegenden Fall geht das Gericht auch davon aus, dass das Ermessen der Antragsgegnerin nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII dem Grunde und der Höhe nach auf Null reduziert ist, denn auch im vorliegenden Fall hält sich die Antragstellerin bereits länger als 6 Monate in A-Stadt auf, so dass von einem verfestigten Aufenthalt auszugehen ist (vgl. Pressemitteilung des Bundessozialgerichts zum Urteil vom 3.12.2015, Az. B 4 AS 44/15 R).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Darmstadt, 04.12.2015 - S 17 SO 211/15
    Insbesondere bei Ansprüchen, die darauf gerichtet sind, als Ausfluss der grundrechtlich geschützten Menschenwürde das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern (vgl. Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip) ist ein nur möglicherweise bestehender Anordnungsanspruch, vor allem wenn er eine für die soziokulturelle Teilhabe unverzichtbare Leistungshöhe erreicht und für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum zu gewähren ist, in der Regel vorläufig zu befriedigen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage im Eilverfahren nicht vollständig klären lässt (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.5.2005, Az. 1 BvR 569/05; Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 14.07.2011, Az. L 7 AS 107/11 B ER).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Darmstadt, 04.12.2015 - S 17 SO 211/15
    "Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus SG Darmstadt, 04.12.2015 - S 17 SO 211/15
    Insoweit wird auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2012 (Az. 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11) verwiesen, in dem es heißt:.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Darmstadt, 04.12.2015 - S 17 SO 211/15
    Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), ist von diesem Grundsatz jedoch dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare später nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.1988, Az.: 2 BvR 745/88; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.11.2002, Az.: 1 BvR 1586/02).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Darmstadt, 04.12.2015 - S 17 SO 211/15
    Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), ist von diesem Grundsatz jedoch dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare später nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.1988, Az.: 2 BvR 745/88; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.11.2002, Az.: 1 BvR 1586/02).
  • LSG Hessen, 08.08.2008 - L 7 AS 149/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - unklare Einkommens- und

    Auszug aus SG Darmstadt, 04.12.2015 - S 17 SO 211/15
    Deshalb sind auch Erkenntnisse, die erst im Laufe des Antragsverfahrens zutage getreten sind, zu berücksichtigen (vgl. Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 8.8.2008, Az. L 7 AS 149/08 B ER m.w.N).
  • LSG Hessen, 25.11.2010 - L 6 AS 423/10

    Folgenabwägung bei offenem Anordnungsanspruch zur Bewilligung von

    Auszug aus SG Darmstadt, 04.12.2015 - S 17 SO 211/15
    Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 25.11.2010, Az. L 6 AS 423/10 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2009 - L 16 (5) KR 206/08

    Durchbrechung des Nachrangigkeitsgrundsatzes für Sozialhilfeleistungen aufgrund

    Auszug aus SG Darmstadt, 04.12.2015 - S 17 SO 211/15
    Dabei ist der Empfang solcher Leistungen nach dem Dritten, Vierten, Sechsten und Siebten Kapitel des SGB XII bereits dann anzunehmen, wenn in absehbarer Zeit die Gewährung laufender Leistungen erwartet werden kann (vgl. jurisPraxiskommentar, 2. Auflage, § 5 SGB V, Rn. 94, Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 17.09.2009, Az. L 16 (5) KR 206/08).
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